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Bayer

Roundup Flex 480 Glyphosat-Herbizid 1L

Roundup Flex 480 Glyphosat-Herbizid 1L

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Roundup Flex 480 ist ein Herbizid in Form eines Konzentrats zur Herstellung einer wässrigen Lösung zur Blattanwendung zur Bekämpfung von Quecke und anderen ein- und zweikeimblättrigen (ein- und mehrjährigen) Unkräutern.

 

ROUNDUP® Power Flex 480 1L


Typ: Herbizid (Herbizid)

Hersteller: Bayer-Konzern

Kapazität: 1L / 5L / 15L/ 200L

Wirkstoff: Glyphosat (eine Verbindung aus der Gruppe der Aminophosphonate in Form eines Kaliumsalzes) – 480 g/l (35,75 %)

Form: Konzentrat

Wirkungsweise: Ein Herbizid in Konzentratform zur Herstellung einer wässrigen Lösung zur Blattapplikation mit Feld- und Handspritzen

Anbau von: Mais, Kartoffeln, Karotten, Petersilie, Zwiebeln, Lauch (aus Samen), Zuckerrüben, Vorerntewinterweizen, Wintertriticale, Roggen, Sommerweizen, Sommergerste und Winterraps, auf Stoppel-, Brach- und Brachflächen und landwirtschaftliche Brachflächen

Bekämpfung: Quecken, ein- und mehrjährige einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter I. Im Frühjahr, nach der Aussaat oder Pflanzung und vor dem Pflanzenaufgang, um aufkommendes Unkraut zu bekämpfen.

 

 Hinweise!

Gehen Sie vorsichtig mit Pestiziden um.
Lesen Sie vor der Verwendung das Etikett und die Produktinformationen.
Nutzung durch nicht-professionelle Nutzer gestattet.
Ausnahme: Der Käufer aus Belgien erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs
voll geschäftsfähig ist und über die erforderlichen Qualifikationen verfügt,
die für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln erforderlich sind.

 

Gemäß Art. Gemäß Artikel 28 des Gesetzes vom 8. März 2013 über Pflanzenschutzmittel (polnisches Gesetzblatt von 2020, Pos. 2097) dürfen Pflanzenschutzmittel, die für gewerbliche Anwender bestimmt sind, ab dem 26. November 2015 an Personen verkauft werden, die:
1) über eine abgeschlossene Schulung in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen verfügen, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Schulung bestätigt wird, oder
2) über eine abgeschlossene Ausbildung in der Beratung zu Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen verfügen, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Ausbildung bestätigt wird, oder
3) eine abgeschlossene Ausbildung im integrierten Pflanzenbau haben, die durch ein Abschlusszertifikat dieser Ausbildung bestätigt wird, oder,
4) frühestens 5 Jahre vor dem Erwerb dieser Mittel die von professionellen Anwendern geforderte Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abgeschlossen haben auf der Grundlage der in diesem Land geltenden Vorschriften, bestätigt durch eine Bescheinigung über den Abschluss der Schulung, oder ein anderes auf der Grundlage der in diesem Land geltenden Vorschriften ausgestelltes Dokument vorgelegt haben, das die Erlangung der Genehmigung zum Kauf von Pflanzenschutzmitteln für gewerbliche Anwender bestätigt.

 

Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden.

Pflanzenschutzmittel sollten sicher verwendet werden.

Lesen Sie vor jedem Gebrauch die Angaben auf dem Etikett und die Produktinformationen.

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