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Roundup Dynamic 500 Glyphosat Herbizid 5L
Roundup Dynamic 500 Glyphosat Herbizid 5L
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ROUNDUP® Dynamic 500 5L
(ersetzt Roundup 480 flex)
Allgemeine Informationen:
Roundup Dynamic 500 ist ein Herbizid in Form eines Konzentrats zur Herstellung einer wässrigen Lösung zur Blattdüngung zur Bekämpfung von Quecke und anderen ein- und zweikeimblättrigen (einjährigen und mehrjährigen) Unkräutern.
Typ: Herbizid (Herbizid)
Hersteller: Bayer Group
Kapazität: 1L / 5L / 15L
Wirkstoff: Glyphosat (eine Verbindung aus der Gruppe der Aminophosphonate in Form eines Kaliumsalzes) – 500 g/l (37,37%)
Form: Konzentrat
Wirkungsweise: Ein Herbizid in Konzentratform zur Herstellung einer wässrigen Lösung für die Blattanwendung mit Feld- und Handsprühgeräten
Anbau von: Mais, Kartoffeln, Karotten, Petersilie, Zwiebeln, Lauch (aus Saat), Zuckerrüben, Winterweizen vor der Ernte, Wintertriticale, Roggen, Sommerweizen, Sommergerste und Winterraps, auf Stoppeln, Brach- und Brachland sowie landwirtschaftlichen Ödland
Bekämpfung: Quecke, einjährige und mehrjährige monokotyle und dikotyle Unkräuter I. Im Frühjahr, nach vor der Aussaat oder Pflanzung und vor dem Auflaufen der Pflanzen zur Bekämpfung von aufkommendem Unkraut.
Hinweise!
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Gebrauch Etikett und Produktinformationen lesen.
Anwendung durch nicht professionelle Anwender zulässig.
Ausnahme: Der Käufer aus Belgien erklärt, dass
er zum Zeitpunkt des Kaufs voll geschäftsfähig
ist und über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, die von
Personen verlangt werden, die Pflanzenschutzmittel kaufen.
Lesen Sie mehr zum Thema Sicherheit https://www.bayer.com/en/is-glyphosate-safe
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Bitte klicken Sie hier: Roundup Dynamic 15L
Rechtliche Hinweise:
Gemäß Art. Gemäß Artikel 28 des Gesetzes vom 8. März 2013 über Pflanzenschutzmittel (Gesetzblatt 2020, Artikel 2097) dürfen Pflanzenschutzmittel, die für professionelle Anwender bestimmt sind, ab dem 26. November 2015 an Personen verkauft werden, die:
Punkt 1
eine Schulung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen abgeschlossen haben, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Schulung bestätigt wurde, oder
Punkt 2
eine Schulung zur Beratung zu Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen abgeschlossen haben, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Schulung bestätigt wurde, oder
Punkt 3
eine Schulung zum integrierten Pflanzenbau abgeschlossen haben, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Schulung bestätigt wurde, oder
Punkt 4
nicht früher als 5 Jahre vor dem Kauf dieser Mittel die für professionelle Anwender erforderliche Schulung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auf der Grundlage der in diesem Land geltenden Bestimmungen abgeschlossen haben, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss der Schulung bestätigt wurde, oder ein anderes Dokument vorgelegt haben, das auf der Grundlage der in diesem Land geltenden Bestimmungen ausgestellt wurde und den Erhalt der Genehmigung zum Kauf von Pflanzenschutzmitteln bestätigt für professionelle Anwender bestimmt.
Wichtig!
Nur Personen über 18 Jahren dürfen Pflanzenschutzmittel verwenden.
Pflanzenschutzmittel sollten sicher verwendet werden.
Lesen Sie vor jeder Verwendung die Angaben auf dem Etikett und den Produktinformationen.
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