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Bayer

Roundup 360 Plus Glyphosat-Herbizid 5L

Roundup 360 Plus Glyphosat-Herbizid 5L

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Ein Herbizid in Form eines Konzentrats zur Herstellung einer wässrigen Lösung zur Blattapplikation zur Bekämpfung von Quecken sowie ein- und mehrjährigen einkeimblättrigen und zweikeimblättrigen Unkräutern auf Ackerflächen.

 

ROUNDUP® 360 PLUS 5L


Typ: Herbizid (Herbizid)

Hersteller: Bayer-Konzern

Kapazität: 1L / 5L / 20L/ 200L

Wirkstoff: Glyphosat, eine Verbindung aus der Gruppe der Aminophosphorsäuren in Form eines Kaliumsalzes – 360 g/l (28,77 %)

Form: Konzentrat

Wirkungsweise: Ein Herbizid in Konzentratform zur Herstellung einer wässrigen Lösung zur Blattapplikation mit Feld- und Handspritzen

Anbau von: Mais, Kartoffeln, Karotten, Petersilie, Zwiebeln, Lauch (aus Samen), Zuckerrüben, Vorerntewinterweizen, Wintertriticale, Roggen, Sommerweizen, Sommergerste und Winterraps, auf Stoppel-, Brach- und Brachflächen und landwirtschaftliche Brachflächen

Bekämpfung: Quecken, ein- und mehrjährige einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter I. Im Frühjahr, nach der Aussaat oder Pflanzung und vor dem Pflanzenaufgang, um aufkommendes Unkraut zu bekämpfen.

 

 Hinweise!
 
Gehen Sie vorsichtig mit Pestiziden um.
Lesen Sie vor der Verwendung das Etikett und die Produktinformationen.
Nutzung durch nicht-professionelle Nutzer gestattet.
Ausnahme: Der Käufer aus Belgien erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs
voll geschäftsfähig ist und über die erforderlichen Qualifikationen verfügt,
die für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln erforderlich sind.

Gemäß Art. Gemäß Artikel 28 des Gesetzes vom 8. März 2013 über Pflanzenschutzmittel (polnisches Gesetzblatt von 2020, Pos. 2097) dürfen Pflanzenschutzmittel, die für gewerbliche Anwender bestimmt sind, ab dem 26. November 2015 an Personen verkauft werden, die:
1) über eine abgeschlossene Schulung in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen verfügen, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Schulung bestätigt wird, oder
2) über eine abgeschlossene Ausbildung in der Beratung zu Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen verfügen, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Ausbildung bestätigt wird, oder
3) über eine abgeschlossene Ausbildung im integrierten Pflanzenbau verfügen, die durch eine Abschlussbescheinigung dieser Ausbildung bestätigt wird, oder,
4) nicht früher als 5 Jahre vor dem Erwerb dieser Fonds die von professionellen Anwendern geforderte Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abgeschlossen haben auf der Grundlage der in diesem Land geltenden Vorschriften, bestätigt durch ein Dokument über den Abschluss dieser Schulung, oder sie haben ein anderes Dokument vorgelegt, das gemäß den in diesem Land geltenden Vorschriften ausgestellt wurde und das bestätigt, dass sie die Genehmigung zum Kauf von Pflanzenschutzmitteln erhalten haben, die für professionelle Anwender bestimmt sind .

Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden.
Pflanzenschutzmittel sollten sicher verwendet werden.
Lesen Sie vor jedem Gebrauch die Angaben auf dem Etikett und die Produktinformationen.
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