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Agrosar 360 SL Glyphosat-Herbizid

Agrosar 360 SL Glyphosat-Herbizid

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Agrosar 360 SL

Agrosar 360 SL ist Wirksames Herbizid zur Bekämpfung von Quecke, Klatschmohn, Ackerfuchsschwanz und anderen schädlichen einkeimblättrigen und zweikeimblättrigen Unkräutern mit breitem Anwendungsspektrum. Agrosar ist ein nicht-selektives, systemisches Herbizid zur Blattbehandlung. Es ist hochwirksam bei der Bekämpfung sowohl einkeimblättriger als auch zweikeimblättriger Unkräuter und hat ein breites Anwendungsspektrum: auf Stoppelfeldern, vor der Bodenbearbeitung zur Unkrautbekämpfung und vor der Ernte zur Ernteerleichterung. Das Produkt ist als Konzentrat zur Herstellung einer wässrigen Lösung erhältlich.

Agrosar 360 SL Wirkung auf Unkräuter

Der Wirkstoff wird über die grünen Pflanzenteile (Blätter, grüne Triebe und nicht verletzte Rinde) aufgenommen, wandert dann durch die gesamte Pflanze und erreicht die unterirdischen Teile (Wurzeln, Ausläufer usw.), wodurch diese absterben. Die ersten Symptome der Wirkung des Wirkstoffs (Vergilbung und Welken) werden 7-10 Tage nach der Anwendung sichtbar. Nach 2-3 Wochen tritt das vollständige Absterben der Pflanze ein. Faktoren wie hohe Temperatur, Luftfeuchtigkeit und starke Sonneneinstrahlung beschleunigen die Wirkung des Wirkstoffs.

Wirkstoff:

  • Glyphosat (eine Verbindung aus der Aminophosphonatgruppe) - 360 g/l (30,9 %)

Agrosar 360 SL wird zur Unkrautbekämpfung eingesetzt.

  • Winterraps, Winterweizen, Apfelbäume, Stachelbeeren, Aroniabeeren, schwarze, rote und weiße Johannisbeeren, Birnen, Pfirsiche, Kirschen, Aprikosen, Pflaumen, Kirschen
  • Forstbaumschulen - Setzlinge von Nadel- und Laubbäumen
  • Verjüngung, Aufforstung – Waldkiefer, Laubbaumarten
  • Gärten und Grundstücke

Agrosar 360 SL – Unkrautbekämpfung:

Hühnerhirse, Vogelmiere, Weißer Gänsefuß, Klatschmohn, Geruchlose Kamille, Kanadischer Emmer, Ackerwinde (Syn. Ackerwinde), Jakobskreuzkraut, Hirtentäschelkraut, Einjähriges Rispengras, Feld-Veilchen, Quecke, Kletten-Labkraut, Breitwegerich, Großer Wegerich, Beifuß, Kornblume, Ackersenf, Gewöhnliches Nadelkraut, Purpurrote Taubnessel, Weißklee, Knaulgras, Kanadische Goldrute, Flughafer, Blutwurz, Grüne Dolde, Echte Kamille, Gemeiner Stinkmorchel, Rauhaariger Amarant, Stumpfblättriger Ampfer, Kleiner Sauerampfer, Gelber Sauerklee, Feld-Bündelblume, Grüner Fuchsschwanz, Vogel-Wicke, Schmalblättrige Wicke, Feld-Seidenpflanze, Löwenzahn, Gemeine Krabbengras, Dreiblättriger Ehrenpreis, Knöterich, Gewöhnliches Hornblatt, Kleiner Ampfer, Kleiner Storchschnabel, Roter Storchschnabel, Schöllkraut, Kriechender Hahnenfuß, Feldklee, Gemeine Schafgarbe, Ackerdistel, Giersch, Brennnessel, Ackerwinde, Persischer Ehrenpreis, Drüsiges Weidenröschen.

Agrosar 360 SL Nachfrist:

Apfel, Stachelbeere, Aroniabeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Birne, Pfirsich, Kirsche, Aprikose, Pflaume, Sauerkirsche – 7 Tage

Pflanzenschutzmittel sind sicher zu verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktbeschreibung lesen. Pflanzenschutzmittel für den professionellen Gebrauch dürfen nur von Erwachsenen und Personen mit den im Pflanzenschutzgesetz definierten Qualifikationen für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln erworben werden. Die Nichterfüllung dieser Anforderungen stellt einen Verstoß gegen die Hausordnung dar.

Etikett: Agrosar 360 SL_DE

Herstellerseite: Qemetica

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Rechtliche Hinweise:

Hinweis! Pestizide mit Vorsicht verwenden.
Bitte lesen Sie vor Gebrauch das Etikett und die Produktinformationen.
Nutzung durch nicht-professionelle Anwender gestattet.
Ausnahme: Der Käufer aus Belgien erklärt, dass
Zum Zeitpunkt des Kaufs ist er voll geschäftsfähig.
und verfügt über die erforderlichen Qualifikationen von
Personen, die Pflanzenschutzmittel kaufen.

Gemäß Art. 28 des Gesetzes vom 8. März 2013 über Pflanzenschutzmittel (Gesetzblatt 2020, Pos. 2097) dürfen ab dem 26. November 2015 Pflanzenschutzmittel für professionelle Anwender an Personen verkauft werden, die:

Punkt 1 – eine in der Republik Polen absolvierte Schulung im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, die durch ein Abschlusszertifikat bestätigt wird, oder

Punkt 2 – eine in der Republik Polen absolvierte Ausbildung zur Beratung über Pflanzenschutzmittel, die durch ein Abschlusszertifikat bestätigt wird, oder

Punkt 3 – eine Ausbildung in integrierter Pflanzenproduktion absolviert haben, die durch ein Abschlusszertifikat bestätigt wird, oder

Punkt 4 - nicht früher als 5 Jahre vor dem Kauf dieser Mittel müssen sie die für professionelle Anwender in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgeschriebene Ausbildung auf der Grundlage der in diesem Land geltenden Bestimmungen absolviert haben, was durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt wird, oder sie haben ein anderes Dokument vorgelegt, das gemäß den in diesem Land geltenden Vorschriften ausgestellt wurde und bestätigt, dass sie die Genehmigung zum Kauf von Pflanzenschutzmitteln für professionelle Anwender erhalten haben.

Wichtig!

Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden.

Pflanzenschutzmittel sollten sicher angewendet werden.

Lesen Sie vor jedem Gebrauch die Informationen auf dem Etikett und die Produktinformationen.